Ein Energieausweis ist seit in Deutschland seit dem 1. Mai 2014 für die Neuvermietung und den Verkauf von Gebäuden verpflichtend.
Hierbei wird unterschieden zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientiertem Energieausweis für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude.
Bei einem verbrauchsorientierten Energieausweis werden die Energieverbrauchsdaten der Vergangenheit herangezogen, welche aus den Abrechnungsperioden der letzten drei Jahre aller Wohneinheiten gewonnen werden. Da der Endenergieverbrauch aus diesen Daten ermittelt wird, ist dieser stark vom individuellen Nutzungsverhalten abhängig.
Ein Verbrauchsausweis kann nur erstellt werden, wenn die Immobilie mehr als 4 Wohneinheiten besitzt oder nach dem 1. November 1977 erbaut wurde.
Liegen keine Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsperioden vor, kann auch kein Verbrauchsausweis erstellt werden.
Bei einem Energiebedarfsausweis wird die Bausubstanz einer Immobilie bewertet und anhand dieser Informationen der voraussichtliche Energiebedarf für einen Standard-Nutzer ermittelt. Dafür wird eine energetische Untersuchung der Bauteile wie Wände, Fenster, Dach und Heizungsanlage durchgeführt, die im Rahmen eines Ortstermins stattfindet.
Der Bedarfsausweis muss erstellt werden, wenn eine Immobilie weniger als 5 Wohneinheiten besitzt oder vor dem 1. November 1977 errichtet wurde.
Sollten keine Verbrauchsdaten für eine Immobilie vorliegen muss auch ein Bedarfsausweis erstellt werden.
Bei Nicht-Wohngebäuden gilt diese Regelung nicht. Ein Verbrauchsausweis kann hier immer erstellt werden, sofern die Energieverbrauchsdaten vorliegen. Für Nicht-Wohngebäude werden neben der Heiz- und Warmwasserverbrauchsdaten auch die Stromverbräuche benötigt.
Preis | Erfassungsbogen | |
Verbrauchsausweis Wohngebäude | 49 Euro | |
Verbrauchsausweis Nicht-Wohngebäude | 249 Euro | |
Bedarfsausweis Wohngebäude | 249 Euro | |
Bedarfsausweis Nicht-Wohngebäude | individuell auf Anfrage | auf Anfrage |